Das Gemeindeentwicklungsprogramm verfolgt das Ziel der langfristigen Beibehaltung einer hohen Lebensqualität der Bevölkerung bei gleichzeitig notwendiger Einschränkung des Verbrauchs von Boden, Ressourcen und Energie und des motorisierten Individualverkehrs.
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 29 vom 21.07.2026 ist das Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms von Sexten eingeleitet worden.
Der beschlossenen Programmentwurf samt Unterlagen, einschließlich der Unterlagen zur strategischen Umweltprüfung (SUP), im Sinne von Art. 53, Abs. 2, des L.G. Nr. 9/2018 wird für die Dauer von 30 Tagen bzw. im Sinne von Art. 11, Abs. 3, des L.G. Nr. 17/2017 für die Dauer von 60 Tagen an der digitalen Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht. Während dieses Zeitraums kann jeder/jede Anmerkungen vorbringen.
UNTERLAGEN IM ÜBERLICK
FORMULAR UM ANMERKUNGEN EINZUREICHEN