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Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) nach Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 ist das zentrale Beratungsorgan in Südtirol. Sie unterstützt die Gemeinde bei der Prüfung von Bauprojekten, Durchführungsplänen, Gefahrenzonenplänen sowie Umwidmungen.
Die Kommission gibt fundierte Gutachten ab, unter anderem für:
Zuletzt aktualisiert: 26.06.2026, 09:37 Uhr