Die GKL tagt in regelmäßigen Abständen, um Bauvorhaben im Gemeindegebiet zu beurteilen. Die Kommission berät den Bürgermeister in Fragen der Ästhetik, Baumassenverteilung und Landschaftsverträglichkeit. Das Kollegium fungiert zudem als Beschwerdeinstanz (Art. 76 des L.G. 9/2018).