Gemeindekommission für landschaftsrechtliche Genehmigungen laut Art. 68 Absatz 1 des L.G. 10.07.2018 n. 9 sowie Sektion Bauwesen

Die von Artikel 68 des LG Nr. 9/2018 vorgesehene Gemeindekommission für Landschaft (GKL), gibt eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

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Beschreibung

Die GKL tagt in regelmäßigen Abständen, um Bauvorhaben im Gemeindegebiet zu beurteilen. Die Kommission berät den Bürgermeister in Fragen der Ästhetik, Baumassenverteilung und Landschaftsverträglichkeit. Das Kollegium fungiert zudem als Beschwerdeinstanz (Art. 76 des L.G. 9/2018).

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Enrico De Domenicis

stellvertretender Vorsitzender

Effektive Mitglieder

Georg Tschurtschenthaler

Sachverständiger für Landwirtschaft- oder Forstwissenschaften

Yvonne Kreithner

Sachverständige für Baukultur

Arch. Markus Tauber

Sachverständiger für Landschaft, namhaft gemacht von der zuständigen Landesrätin

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.06.2026, 09:32 Uhr