Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) nach Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 ist das zentrale Beratungsorgan in Südtirol. Sie unterstützt die Gemeinde bei der Prüfung von Bauprojekten, Durchführungsplänen, Gefahrenzonenplänen sowie Umwidmungen.