Zahlungsfrist Akontorate GIS: 17. Juni 2024

geldmünzen

Ab dem Jahr 2014 wurde in der Autonomen Provinz Bozen die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt. Steuerpflichtig sind die Eigentümer und die Inhaber von dinglichen Fruchtgenuss-, Nutzungs-, Wohn- oder Überbaurechten an Gebäuden und Baugründen sowie Leasingnehmer für geleaste Immobilien und Konzessionsinhaber von Domänenvermögen oder unverfügbares Vermögen. 

Gegen Ende Mai wird den Bürgern ein Schreiben mit der Berechnung der geschuldeten GIS samt vorausgefülltem Formular F24 für die Einzahlung der Steuer zugesandt. Die Zahlung der Akontorate muss innerhalb 17. Juni 2024, unter ausschließlicher Verwendung des Formulars F24, bei einem Bank- oder Postschalter bzw. über Homebanking vorgenommen werden

Beläuft sich die Jahresschuld auf einen Betrag von weniger als 10,01 Euro, ist keine Einzahlung erforderlich und es wird auch kein Schreiben zugesandt. 

Sollten Sie innerhalb vom 10. Juni 2024 keine Mitteilung erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die zuständige Beamtin:

Jessica Oberleiter – Tel. +39 0474 712 548 – Mail: jessica.oberleiter@sexten.eu  

Für die Saldorate werden alle Steuerschuldner innerhalb Ende November ein Schreiben mit der Berechnung der Restzahlung erhalten.

22.05.2024

DEU