Elektronische Identitätskarte

siehe unser Dienst im Bürgernetz

Elektronische Identitätskarte - EIK

Die elektronische Identitätskarte wird allen in der Gemeinde Sexten ansässigen Bürgern ausgestellt, sowohl italienischen als auch ausländischen Staatsbürgern. Zur Zeit ist es nicht möglich, die elektronische Identitätskarte an im Ausland ansässige Bürger (AIRE) auszustellen.

Erforderliche Dokumente
Für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte ist es erforderlich zum vorgemerkten Termin persönlich am Schalter zu erscheinen, und zwar mit:
    1. der vorherigen Identitätskarte;
    2. im Falle von Verlust oder Diebstahl: es ist erforderlich die Anzeige an die Ordnungskräfte und ein zusätzliches Dokument zur Identifizierung vorzulegen;
    3. im Falle von Beschädigung: falls die Nummer der Identitätskarte unleserlich sein sollte, ist es erforderlich die Anzeige an die Ordnungskräfte und ein zusätzliches Dokument zur Identifizierung vorzulegen;
    4. ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) und auf hellem Hintergrund: siehe Standard_ICAO;
    5. Gesundheitskarte;
    6. für EU-Bürger: die Identitätskarte des Herkunftslandes oder den Reisepass;
    7. für Nicht-EU-Bürger: den Reisepass und die gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Achtung: Bei Änderung der Daten wie z.B. Familienstand, Wohnsitz oder Beruf muss die Identitätskarte nicht erneuert werden. Die Identitätskarte, die nicht für die Ausreise ins Ausland gültig ist, ist mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Fingerabdruck und Unterschrift
Zum Zeitpunkt der Antragstellung werden die biometrischen Daten erhoben, und zwar die Unterschrift, das Foto und die Fingerabdrücke des Antragstellers.

Organ- und Gewebespenden
Bei der Beantragung der elektronischen Identitätskarte kann jeder Volljährge die Willenserklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben. Weitere Infos hierzu auf folgender Webseite: Organspende

Gültigkeitsdauer
    •  3 Jahre für Minderjährige von 0 bis 3 Jahre;
    •  5 Jahre für Minderjährige von 3 bis 18 Jahre;
    •  10 Jahre für Volljährige;

Kosten
Die Kosten für die elektronische Identitätskarte betragen 22,00 € und müssen in bar beglichen werden.

PIN und PUK
Bei der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte wird der erste Teil der PIN-Nummer und der PUK-Nummer am Schalter ausgehändigt. Der zweite Teil der Nummern wird in einem geschlossenen Umschlag, zusammen mit der Identitätskarte zugesandt. Diese sind zweckdienlich um den Spid online unter http://www.spid.gov.it/ zu aktivieren oder um verschiedene Onlinedienste zu nutzen.

Lieferzeit
Die elektronische Identitätskarte wird vom Polygrafischen Institut innerhalb von sechs Arbeitstagen mittels Einschreiben an die vom Bürger angegebene Adresse oder an das Gemeindeamt  geschickt.

Minderjährige
Die Vorgehensweise zur Ausstellung der Identitätskarte für Minderjährige ist dieselbe wie für Volljährige. Um das Dokument zu beantragen ist die Anwesenheit des Minderjährigen und der Eltern erforderlich. Falls ein Elternteil verhindert sein sollte, kann es untenstehendes Formular ausfüllen, unterschreiben und die Kopie eines gültigen Erkennungsausweises beilegen. Die vollständige Erklärung wird dann vom Elternteil, welches persönlich am Schalter, zusammen mit dem Minderjährigen erscheint, vorgelegt.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe der Fingerabdrücke und der Unterschrift befreit.

Einverständniserklärung_Elternteil

Ausreise von Minderjährigen unter 14 Jahren mit Begleitperson
Minderjährige unter 14 Jahren, die zusammen mit einer Begleitperson, die nicht einer der Eltern ist, ins Ausland fahren, benötigen eine Einverständniserklärung von Seiten der Eltern, welche vorab von der Quästur abgezeichnet werden muss. In diesem Fall braucht der Minderjährige eine fürs Ausland gültige Identitätskarte. Die Eltern müssen außerdem in der Quästur, mittels entsprechendes und von beiden Eltern und von der Begleitperson unterschriebenes Formular, ein  Nulla-Osta beantragen.

Zuständig

DEU